Buchungsverfahren
Seit September 2005 gibt es keine einheitlichen Beiträge mehr. Die Eltern buchen Stundenkontingente, entsprechend den Bedürfnissen der Familie.
Eine Mindestbuchungszeit von 20 Stunden ist gesetzlich vorgeschrieben, d.h. in unserem Kindergarten ist die Zeit von 8:30 Uhr - 12:30 Uhr festgelegt und wird miteingerechnet, auch wenn das Kind erst um 9:00 Uhr oder am Nachmittag in den Kindergarten kommt.
Der Kindergartenbeitrag richtet sich nach der durchschnittlichen, wöchentlichen Stundenbuchung.
Beispiel:
Ein Kind geht an zwei Tagen von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und an drei Tagen von 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr in den Kindergarten. Das ergibt 29 Stunden pro Woche = 5,8 Stunden durchschnittlich pro Tag. Das bedeutet, dass die Eltern den Stundensatz 5-6 Stunden buchen.
Solange sich die Eltern innerhalb dieses Stundenkontingentes bewegen, können sie diese Stundenaufteilung je nach Bedarf variieren, z. B. in der nächsten Woche einen Tag von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, zwei Tage von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr und zwei Tage von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr = 28,5 Stunden.
Die gebuchten Zeiten gelten in der Regel für mindestens 12 Monate. In begründeten Fällen ist eine Änderung möglich, wobei die entsprechenden Fristen einzuhalten sind.
Aktuelle Kindergartenbeiträge:
Zur Zeit gelten folgende Beiträge, die im Lastschriftverfahren in 12 Monatsbeiträgen, einschließlich August, erhoben werden:
|
Durchschnittl. tägliche Nutzungszeit |
Elternbeitrag |
|
|||
|
Kinder von 3 bis 6 Jahren (incl. Frühstück) |
Ermäßigter Beitrag für Geschwisterkinder (incl. Frühstück |
Kinder unter (incl. Frühstück |
Ermäßigter Beitrag für Geschwisterkinder (nur wenn 2 Kinder zeitgleich in der Krippe sind) (incl. Frühstück |
Ermäßigter Beitrag für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung ***)
|
|
|
> 3–4 |
|
|
150 |
130 |
|
|
> 4–5 |
110 |
85 |
160 |
140 |
|
|
> 5–6 |
120 |
95 |
170 |
150 |
|
|
> 6–7 |
130 |
105 |
180 |
160 |
|
|
> 7–8 |
140 |
115 |
190 |
170 |
|
|
> 8–9 |
150 |
125 |
200 |
180 |
|
|
|
|
|
|
|
|
Auf Antrag kann eine Geschwisterermäßigung gewährt werden. Sollten Geschwister zeitgleich den Kindergarten und die Krippe besuchen, wird die Ermäßigung für den Kindergartenplatz gewährt.
Die Jahressumme der Beiträge ist umgerechnet auf 12 Monatsraten (September bis einschließlich August).
***) Der in Art. 23 (3) BayKiBiG eingeführte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben.
Sollte das Kind von der Aufnahme in die Grundschule nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG zurückgestellt werden, wird der Träger umgehend (gemäß Art. 26 a BayKiBiG) mit einer Kopie des Rückstellungsbescheids darüber unterrichtet.
Für Kinder, bei denen auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Schulpflicht nach Art. 37 Abs. 1 BayEUG eintreten kann (reguläre Einschulung auf Antrag/vorzeitige Einschulung), wird der Zuschuss ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bei der Schule geleistet. Die Einrichtung ist über die Antragstellung umgehend zu informieren.
Der Zuschuss zum Elternbeitrag erfolgt pro Kind längstens für 12 Monate.
Warmes Mittagessen
Das warme Essen wird von den Mainfränkischen Werkstätten geliefert (inklusive Geschirrservice).
Für Krippenkinder, die über Mittag bleiben, ist die Teilnahme am warmen Essen verpflichtend.
Monatsbeitrag für:
1 x Mittagessen pro Woche: 10 €
2 x Mittagessen pro Woche: 20 €
3 x Mittagessen pro Woche: 30 €
4 x Mittagessen pro Woche: 40 €


